Die Rechtsprechung definiert einen Arbeitnehmer wie folgt:
Arbeitnehmer ist, wer:
- aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages (Arbeitsvertrag)
- entgeltliche Dienste für einen Dritten (Gehalt oder Lohn)
- in persönlicher Abhängigkeit erbringt. Die persönliche Abhängigkeit bedeutet Weisungsgebundenheit bezüglich der Arbeitszeit, des Arbeitsortes sowie des Arbeitsinhaltes.
Wenn Sie Arbeitnehmer sind, dann haben Sie viele rechtliche Vorteile im Vergleich zu einem freien Mitarbeiter oder Selbstständigen. Zu diesen Vorteilen zählen:
- Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie an gesetzlichen Feiertagen
- Anspruch auf Urlaub
- Mutter — und Kündigungsschutz
- optional: durch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen geregelte Arbeitsverhältnisse
Vor allem aber ist die soziale Absicherung zu nennen. Schließlich zahlt auch ihr Arbeitgeber für Sie in die gesetzliche Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und Unfallversicherung ein.